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Satzung der Genossenschaft

Die Satzung der Genossenschaft ist ihre innere Verfassung. Sie ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und bestimmt die Struktur, die Kompetenzen und die Ziele der Genossenschaft.

Die Satzung bedarf der Schriftform und muss unter anderem Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Nachschusspflicht in der Insolvenz, Formvorschriften für die Generalversammlung, Form der Bekanntmachung, Höhe des Geschäftsanteils zur Bildung der gesetzlichen Rücklage etc. enthalten.

Nach der Novelle des Genossenschaftsgesetzes 2006 ergeben sich vielfältige neue Gestaltungsalternativen, die den jeweiligen Bedürfnissen des Neugründungsvorhabens individuell angepasst werden können. Eine Mustersatzung kann daher nur als Vorschlag verstanden werden, wie eine Satzung ausgestaltet werden könnte. In Gesprächen mit Ihrem Berater bei den genossenschaftlichen Regionalverbänden ist dann gemeinsam für Ihr Vorhaben individuell die Satzung zu erarbeiten.

 


03. Februar 2012
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02. Februar 2012
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