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Genossenschaft – was ist das?

In allen wirtschaftlichen Bereichen, im sozialen und im kulturellen Bereich werden innovative Geschäftsideen in der Rechtsform der Genossenschaft umgesetzt. Neue Genossenschaften bündeln die Kernkompetenzen ihrer Mitglieder, bieten Produkte und Dienstleistungen aus einer Hand sowie Aus- und Weiterbildungsangebote für ihre Mitglieder an.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die genossenschaftlichen Unternehmen ein bedeutender Faktor. Jeder vierte Mitbürger profitiert von der Zugehörigkeit zu einer Genossenschaft. Traditionelle Genossenschaften sind etwa Kreditgenossenschaften, landwirtschaftliche Genossenschaften oder Einkaufs- und Absatzgenossenschaften des Handels und des Handwerks sowie Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Genossenschaft ist – unabhängig von der Verfolgung weitergehender Ziele – ein wirtschaftliches Unternehmen und kann von mindestens drei Mitgliedern gegründet werden. Sie wird geprägt durch die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.

Selbsthilfe bedeutet, dass sich mit Hilfe einer Genossenschaft einzelne juristische und/oder natürliche Personen mit ähnlich gelagerten wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen zusammenschließen, um ihre Kräfte zu bündeln und gemeinsam Aufgaben zu bewältigen, die der Einzelne nicht erfüllen könnte. Selbstverwaltung und Selbstverantwortung bedeuten, dass jede Genossenschaft autonom ist, d.h., von sich selbst verwaltet wird und für ihr Handeln auch selbst verantwortlich ist.

Das Genossenschaftsgesetz schreibt vor, wie die Organe einer Genossenschaft zu besetzen sind. Eine externe Einflussnahme durch Fremde ist ausgeschlossen. Jede Genossenschaft muss einem Verband, dem das Prüfungsrecht verliehen wurde, angehören. Dieser prüft sowohl das Gründungsvorhaben im Interesse der Mitglieder und Gläubiger sowie die wirtschaftliche Entwicklung in regelmäßigen Zeitabständen. Er berät seine Mitgliedsgenossenschaften umfassend in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.

Genossenschaftliche Unternehmen, insbesondere auch junge Unternehmen, werden durch die genossenschaftlichen Regionalverbände aktiv unterstützt und können ihre Leistungen nutzen. Die Gründung einer Genossenschaft setzt eine Konzeption, einen Businessplan und einen rechtlichen Rahmen (Satzung) sowie die Anmeldung im Genossenschaftsregister voraus.

Entsprechende Informationen erhalten Sie auf der CD-ROM „Von der Idee zur eG – Leitfaden zur Gründung einer Genossenschaft“, die Sie kostenlos bestellen können. Klicken Sie hier.
 

 


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