Die Übernahme von Unternehmen durch die Belegschaft in Form einer Genossenschaft ist eine erfolgversprechende Strategie, um Unternehmensschließungen zu verhindern bzw. Betriebsteile weiterzuführen. Die Genossenschaft ermöglicht eine adäquate Beteiligung von Erfahrungsträgern und Nachwuchskräften. Das moderne Unternehmensleitbild – Mitarbeiterpartizipation als entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens – wird in dieser Form der Unternehmensverfassung weitgehend erreicht.
Dieses Modell der Unternehmensübernahme bietet – wenn es frühzeitig als Option berücksichtigt wird – erhebliche Vorteile im Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Erhaltung von Standorten. Mit Existenzgründungen in der Rechtsform der eG können aber auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die Novelle des Genossenschaftsgesetzes 2006 bietet für Belegschaftsgenossenschaften ab drei Personen und für Genossenschaften bis zu 20 Mitgliedern erheblich verbesserte neue Gestaltungsmöglichkeiten und trägt wesentlich zum Bürokratieabbau innerhalb der Genossenschaft bei. Eine kleine Genossenschaft bietet in mancher Hinsicht günstigere Bedingungen als eine kapitalorientierte GmbH oder die weniger klar strukturierte Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
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Beispiel:
- HBS Haus- und Bauservice eG
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