Handwerker kooperieren auf vielfältige Weise miteinander und schließen sich zu schlagkräftigen Verbünden zusammen. Die eingetragene Genossenschaft bietet hier ein geradezu ideales Rechtskleid, sei es in regionalen oder überregionalen Handwerks- genossenschaften gleicher Gewerke, die gemeinsam einkaufen, sich zu einem Notdienst zusammenschließen oder im Rahmen von Werbe- und Marketinggemeinschaften die besondere Qualität des handwerklichen Produkts hervorheben.
Durch die Novelle des Genossenschaftsgesetzes 2006 wurden Erleichterungen für die Gründung neuer Genossenschaften und das Tagesgeschäft etablierter genossenschaftlicher Kooperationen geschaffen. Besonders die Erleichterungen für kleine Genossenschaften sind hilfreich für Handwerksbetriebe, die für zwischenbetriebliche Kooperationen einen verlässlichen und stabilen Rahmen suchen. In der DGRV-Gründerfibel: Genossenschaften im Handwerk finden Sie Informationen und praktische Tipps zur Gründung genossenschaftlicher Kooperationen im Handwerk.
Durch Kooperationen neue Märkte sichern – einige Beispiele:
In der Markengemeinschaft Roter Hahn eG haben sich deutschlandweit Meisterbetriebe zusammengeschlossen. Der Grundsatz aller Mitgliedsbetriebe: die Kombination von traditioneller Handwerkskunst, individueller Planung und innovativer Technik. Alle Ofenbauer arbeiten mit hoher Kompetenz an der Spitze der technologischen Möglichkeiten.
Die Mitglieder der BUSO Bund Solardach eG aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vereinigen die gesamte Wertschöpfungskette der Solarheiztechnik von der Planung und Herstellung bis zur Montage und Logistik. Durch die Genossenschaft können Preisvorteile aus gemeinsamem Einkauf, Marketing und der Einsparung mehrerer Vertriebsstufen an die Verbraucher weitergegeben werden.
Weitere Beispiele finden Sie bei den Erfolgreichen Gründungen in der Rubrik Handwerk.
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