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Waldbesitzer wandeln sich vom e.V. zur eG

Der Waldbesitzervereinigung Schongau ist der Erfolg in den vergangenen Jahren über den Kopf gewachsen: Weil Holz boomt und der Preis stark gestiegen ist, macht der eingetragene Verein, in dem 730 Waldbesitzer organisiert sind, immer mehr Umsatz. Inzwischen sind es mehr als 2,5 Millionen Euro im Jahr. „Für einen eingetragenen Verein ist das zu viel“, sagt Klaus Thien, der als Förster der Stadt Schongau Mitglied und zudem zweiter Vorstand der Vereinigung ist. „Nach der Satzung muss bei Vereinen der Vorstand persönlich haften, und dazu ist bei diesen Umsatzdimensionen niemand mehr bereit.“ Seit längerer Zeit suchen die Schongauer Waldbesitzer deshalb nach einer neuen Unternehmensform. Thien ist zu dem Schluss gekommen, dass „die Genossenschaft mit Abstand das Beste ist, was wir tun können“. Im Oktober 2006 waren auf der Generalversammlung alle anwesenden Mitglieder seiner Meinung.

 
Fest verwurzelt: Förster der Waldbesitzervereinigung Schongau.


Mitte Juni 2007 fand in Rottenbuch die Versammlung zur Umwandlung der Waldbesitzervereinigung Schongau e.V. in die eG statt. Die Mitglieder stimmten mit einer Mehrheit von 93 Prozent für den Wechsel der Rechtsform.

Genossenschaft ideal für eingetragenen Verein, der wirtschaftlich aktiv werden will
Gerade für Waldbauernvereinigungen in Bayern kann dieser Schritt wegweisend sein. Denn viele stehen derzeit vor einer ähnlichen Herausforderung: Die wachsende Dynamik auf dem Holzmarkt sorgt dafür, dass das Korsett des eingetragenen Vereins zu eng wird. „Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet“, sagt GVB-Rechtsanwältin Andrea Althanns, die die Schongauer Waldbesitzer bei der Umwandlung berät. So darf ein Waldbesitzerverein keinen Eigenhandel betreiben, sondern nur als Vermittler tätig werden. Das heißt, dass das Sägewerk den Kauf mit jedem einzelnen Waldbauern selbst abwickeln muss. Der Verein erhält dafür nur eine Vermittlungsgebühr.
Gebündelte Interessen
Eine Genossenschaft kann dagegen wie jedes andere Unternehmen das Holz ihrer Mitglieder kaufen und an die Sägewerke zu einem höheren Preis weiter verkaufen. Sie bündelt die Interessen ihrer Mitglieder, die nicht mehr einzeln mit dem Abnehmer verhandeln müssen. „Die Holzwerke werden ohnehin immer größer und wollen gar nicht mit kleinen Waldbesitzern in Verhandlung treten“, sagt Thien. Das Besondere an der Genossenschaft ist, dass sie, wenn sie mit land- und forstwirtschaftlichen Produkten handelt, nicht körperschaftsteuerpflichtig ist – im Gegensatz etwa zur GmbH. Hinzu kommt, dass erwirtschaftete Gewinne an die Mitglieder rückvergütet werden können, damit als Betriebsausgabe gelten und ebenfalls nicht versteuert werden müssen. „Die Genossenschaft vereinigt eine Reihe steuerlicher Vorteile auf sich und führt uns aus dem Dilemma mit der Haftung“, sagt Thien. Denn je nach Satzung müsse bei einer Genossenschaft nicht mehr eine einzelne Person haften, im Unterschied zum Beispiel auch zum wirtschaftlichen Verein, den manche Waldbesitzervereinigungen in Bayern derzeit anstreben. „Der wirtschaftliche Verein würde uns nicht weiterbringen“, sagt Thien. Die Genossenschaft hat für ihn noch einen weiteren großen Vorteil: „Die Unternehmensform ist völlig transparent, jedes Mitglied erhält Einblick in die Bücher.“ Bei einer GmbH dagegen fehle diese Offenheit, nur der Vorstand erfahre, wie es um ein Unternehmen wirklich steht. Die demokratische Form der Genossenschaft könne deshalb gerade bei Organisationen mit vielen Mitgliedern Streit vermeiden. Die Transparenz der Genossenschaft ist auch ein Argument von GVB-Rechtsanwältin Andrea Althanns: „Die neutrale externe Prüfung ist ein Signal an die Mitglieder, dass mit ihrem Geld richtig umgegangen wird.“ Zudem sei es für Geschäftspartner eine Art Gütesiegel, dass sie der Genossenschaft vertrauen können. „Das ist besonders wichtig, wenn eine Organisation ihre wirtschaftlichen Aktivitäten ausbauen will“, sagt Althanns.
Staatliche Fördermittel erhält die Genossenschaft, anders als die GmbH, genauso wie ein Verein. Die GmbH ist ausschließlich gewinnorientiert, bei der Genossenschaft steht dagegen der Gedanke der Mitgliederförderung und das Geschäft mit ihnen im Mittelpunkt.
Die Umwandlung vom e.V. zur eG haben in den vergangenen Jahren in Bayern schon mehrere Organisationen vollzogen. Eine Reihe von Waldbesitzervereinigungen dürften in nächster Zeit folgen. „Ich hoffe, dass unser Beispiel Schule macht“, sagt Thien.

Quelle: Genossenschaftsverband Bayern e. V.

 


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