Augenärztliche Genossenschaft Westfalen eG will Interessen der Mediziner bündeln
Schlagkräftiger Partner gegenüber Krankenkassen
Als umfassende Interessenvertretung und schlagkräftiger Partner für die rund 400 freiberuflichen Augenärzte in Westfalen gegenüber Kostenträgern, medizinischen Leistungsanbietern und bevorstehenden gesundheitspolitischen Veränderungen versteht sich die neu gegründete „Augenärztliche Genossenschaft Westfalen eG" mit Sitz in Wetter (Ruhr). Sie wurde jetzt in der Gründungsversammlung im Hotel „Mühlenkamp" in Oelde von 13 Augenärzten aus der Taufe gehoben.
„Was lange währt, wird endlich gut", erklärte Dr. med. Ulrich Oeverhaus (Rietberg) nach der feierlichen Unterzeichnung der Satzung. Zuvor hatte sich die Gründungsversammlung einstimmig für die Errichtung einer Genossenschaft ausgesprochen. Erläuterungen zum Gründungsvorhaben und zu den einzelnen Paragrafen der Satzung hatte Gerd Reinke, Abteilungsleiter beim Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband, gegeben.
„Wir brauchen jeden Augenarzt als Mitglied", forderte der einstimmig zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählte Oeverhaus alle Gründungsmitglieder auf, bei den Augenärzten in ihren Regionen für den Eintritt in die neue genossenschaftliche Interessenvertretung zu werben. „Ziel ist die Stärkung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder. Insofern .versteht sich der Zusammenschluss über einen Einkaufsverbund hinaus als Interessengemeinschaft im Bereich der augenärztlichen Versorgung." So steht es wörtlich in der gutachterlichen Stellungnahme des RWGV für die „Augenärztliche Genossenschaft Westfalen eG".
Gegenstand des Unternehmens ist unter anderem die Sicherung des Überlebens freiberuflicher augenärztlicher Tätigkeit, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Weitere Aufgabenfelder liegen in der Sicherstellung, Verbesserung und Förderung der kurativen und präventiven medizinischen Versorgung im Bereich der Augenheilkunde im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung des Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität, der Nutzung von Rationalisierungseffekten sowie in der Sicherung der eigenen Marktposition. Zur Deckung des gesamten Kapitalbedarfs ist in der Gründungssatzung die Höhe des Geschäftsanteils auf 600 Euro festgelegt. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht nicht. Die Genossenschaft wird ihre Geschäfte zunächst in mietfrei zur Verfügung gestellten Büroräumlichkeiten in Wetter ohne festes Personal betreiben.
Quelle: Genossenschaftsblatt für Rheinland und Westfalen, 3/2007
03. Februar 2012
"Friedrich Wilhelm Raiffeisen Energie Biebelried eG" in Kaltensondheim gegründet