Bereits seit einiger Zeit gibt es Bemühungen einzelner Menschen sich zusammenzuschließen, um geplante Existenzgründungen als Kleingruppe statt als "Einzelkämpfer" durchzuführen. Probleme ergaben sich dabei allerdings hinsichtlich der zu wählenden Rechtsform. Die GmbH verlangte ein gerade für Arbeitslose nur schwer aufzubringendes Mindestkapital. Die Limited treibt die Gründer in einen unbekannten Rechtsrahmen und für die Genossenschaft waren sieben Mitglieder Voraussetzung.
Mitte letzten Jahres wurde das deutsche Genossenschaftsgesetz allerdings einer grundlegenden "Renovierung" unterzogen und in vielen Passagen nicht nur sprachlich modernisiert, sondern auch inhaltlich. Vor diesem Hintergrund hat Jost W. Kramer, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Wismar, das Gesetz einer eingehenden Prüfung dahingehend unterzogen, ob die Rechtsform der Genossenschaften nun besser geeignet ist für Gründungsaktivitäten.
In der Detailbetrachtung stellt sich heraus, dass nicht nur die Zahl der Pflichtmitglieder einer Genossenschaft auf drei reduziert wurde, sondern auch zahlreiche andere organisatorische Vereinfachungen für kleine Unternehmen in das Gesetz integriert wurden. Zusammenfassend konstatiert Prof. Kramer daher: "Für all jene, an einer gemeinschaftlichen Existenzgründung interessiert sind, ist die eingetragene Genossenschaft als potenziell geeignete Rechtsform deutlich attraktiver geworden." Details dazu sind der Studie von Jost W. Kramer, die als Heft 03/2007 der Wismarer Diskussionspapiere erschienen ist zu entnehmen. Sie kann entweder über den Buchhandel bestellt oder als PDF von der Homepage der Hochschule Wismar kostenlos herunter geladen werden.
Quelle: Dipl.-Ing. Kerstin Baldauf, Pressestelle, Hochschule Wismar.
Link zur Studie auf der Homepage der Hochschule Wismar
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